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Windräder bei Hofbieber dürfen laufen – Abschaltung aufgehoben

Die Windkraftanlagen zwischen Traisbach und Dammersbach dürfen nun doch tagsüber laufen. Das gibt der Betreiber der Anlage, die Energiegenossenschaft Eichenzell, in einer Pressemitteilung bekannt. Erst vergangene Woche hatte das Regierungspräsidium angeordnet, die Anlagen tagsüber abzuschalten. Begründet wurde die Entscheidung mit einem in der Nähe nistenden Rotmilan, der dort wohl aber doch nicht nistet.

Die Energiegenossenschaft hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Nun hat das RP die Anordnung mit sofortiger Windenergieanlage im Windpark Hofbieber aufgehoben. Grund ist, dass ein angeblich besetzter Rotmilanhorst in weniger als 500 Meter Nähe nicht bestätigt werden konnte.

Die Pressemitteilung der Energiegenossenschaft im Wortlaut:

„Damit hat sich die Einschätzung der Energiegenossenschaft und deren Anwälte sowie der beauftragten Gutachter bestätigt. „Wir haben hier einen Schnellschuss erlebt und gehen davon aus, dass vermeintliche Natur- und Vogelschützer bewusst falsche Informationen geliefert haben. Aktuell prüfen unsere Rechtsanwälte, ob und gegen wen wir Strafanzeige stellen können. Durch die rechtswidrige Abschaltung werden enorme Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich für Ertragsausfall, für beauftragte Anwälte und für Gerichtskosten anfallen. Diesen Deckel werden die Verantwortlichen zu begleichen haben“, so Lothar Jestädt, Vorstandmitglied der Energiegenossenschaft Eichenzell.

Die Energiegenossenschaft Eichenzell hatte bereits vergangene Woche Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Kassel gestellt. Das Regierungspräsidium ist mit der Aufhebung einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel zuvorgekommen. Weiterhin hatte die Energiegenossenschaft die FDP Fraktion im Hessischen Landtag sowie deren Vorsitzenden René Rock wegen falscher und irreführender Aussagen abgemahnt. Weitere Abmahnungen aufgrund von Falschaussagen sind in Vorbereitung.

Weiterhin hat die Energiegenossenschaft die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Fulda über drei Nisthilfen für Schwarzstörche in unmittelbarer Nähe der Windenergieanlagen und der 380kV Höchstspannungsleitung informiert und die Beseitigung gefordert, da so geschützte Vögel vorsätzlich gefährdet würden. „Die vermeintlichen Naturschützer schrecken vor nichts zurück. Nachdem die untere Naturschutzbehörde die Grundstückseigentümer informiert und um Auskunft gebeten hat, wurde ein Baum mit Nisthilfe daraufhin gefällt. In offiziellen Stellungnahmen und in der Presse werden Betreiber von Windkraftanlagen von bestimmten Personen immer wieder in die Nähe von illegalen Handlungen gebracht. Auch gegen diese Aussagen und Vorgehensweisen werden wir rechtlich vorgehen und wenn möglich Strafanzeige stellen. Windkraftgegner, Naturschützer, samt den politischen Befürwortern dieser Aktionen, haben sich mit dieser Aktion einen Bärendienst erwiesen. Wer auf Basis von Unwahrheiten, falschen Tatsachen oder Halbwahrheiten versucht die Energiegenossenschaft und ihre Mitglieder zu schädigen wird mit allen Konsequenzen rechnen müssen. Wir haben eine Ebene erreicht, die nicht mehr zu akzeptieren ist“, so Jestädt abschließend.“

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