Nisthilfen rund um den Windpark Hofbieber abgerissen
Die illegal aufgestellten Nisthilfen für Großvögel rund um dem Windpark Hofbieber wurden nun endgültig von Hessenforst auf Veranlassung des Landkreises Fulda abgerissen.
Der zuständige Fachbereich beim Landkreis Fulda informierte die Betreibergesellschaft des Windparks Hofbieber vor wenigen Tagen darüber, dass Hessenforst den Auftrag hierzu an ein externes Unternehmen vergeben hatte.
Vorrausgegangen waren mehrere Beschwerden und der Energiegenossenschaft Eichenzell, dass mit den illegal errichteten Nisthilfen vorsätzlich Großvögel in den Gefahrenbereich der Windenergieanlagen gelockt werden sollten um die saubere Stromerzeugung zu verhindern. „Der nächste Schritt wäre eine beim Verwaltungsgericht beantragte einstweilige Anordnung gewesen. Am Montag, den 4. Februar, hat Hessenforst unsere Anwälte informiert, dass die Nisthilfen abgerissen wurden. Wir haben seit Frühjahr 2018 darauf aufmerksam gemacht. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, zu welchem Unsinn die vermeintlichen Vogelschützer bereit sind. Hier geht es schon lange nicht mehr um Vogelschutz, sondern um die Durchsetzung von Individualinteressen gegen Windkraft unter dem Deckmantel des Vogelschutzes. Wie können Vogelschützer ein Interesse daran haben, gefährdete Vogelarten mit Nisthilfen vorsätzlich in dem Gefahrenbereich von Windenergieanlagen anzusiedeln?“, fragt sich Lothar Jestädt von der Energiegenossenschaft Eichenzell.
Die Energiegenossenschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON). Sowohl im Gerichtsverfahren gegen die Betriebsgenehmigung des Windparks, als auch bei der Abschaltung im vergangen Jahr, sei aus Sicht der Betreiber mit unwahren Behauptungen und mehr als zweifelhaften Beobachtungen gearbeitet worden. „Wir werden dieses hinterhältige Verhalten und die Lügen öffentlich machen und aufzeigen, wie einige Mitglieder die HGON aus unserer Sicht für eigene Interessen missbrauchen“, so Jestädt.
Beispiele für unwahre Behauptungen sind angebliche „Thermikflüge von Schwarzstörchen“ am ersten Januarwochenende, obwohl überhaupt keine Voraussetzungen für Thermik bestanden haben, oder die Funde eines Schlagopfers im August 2016 (angeblich ein Bussard) zu einem Zeitpunkt, an dem die Windenergieanlagen noch nicht in Betrieb waren. Weiterhin behauptet die HGON, dass Ablenkteiche nicht errichtet worden wären, obwohl das Regierungspräsidium diese abgenommen hatte, oder dass Ablenkteiche vom Schwarzstorch nicht angenommen würden aufgrund von zu vielen Störungen, obwohl Gutachter die Funktion der Ablenkteiche schon 2017 nachgewiesen haben und Spuren des geschützten Vogels dokumentiert haben. „Diese Beispiele reihen sich nahtlos in die bekannte Arbeitsweise von Windkraftgegnern ein. Wir werden diese Machenschaften Einzelner rechtlich verfolgen und jede weitere Lüge öffentlich machen. Dieses Verhalten gefährdet die Investition von über 300 Genossenschaftsmitgliedern und ist für uns auf einer Ebene wie die vorsätzlich beschädigten Kabel während der Errichtungsphase“, so Lothar Jestädt in der Mitteilung abschließend.