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Windpark Hofbieber siegt vor Gericht – Betrieb ohne Einschränkung

Mit einer Klage hat die HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz) seit Jahren versucht, die Betriebsgenehmigung des Windparks Hofbieber anzugreifen. Das Gericht entschied in der Verhandlung am Mittwoch, dass die Betriebsgenehmigung ordnungsgemäß erteilt wurde und folgt ohne Einschränkung der Argumentation der Betreibergesellschaft, einer 100 prozentigen Tochtergesellschaft der Energiegenossenschaft Eichenzell.

Lothar Jestädt von der Energiegenossenschaft Eichenzell: „Letztendlich hat sich die Wahrheit durchgesetzt und das ist für uns eine gute Botschaft. Wir haben in den letzten Tagen, Monaten und Jahren viele Unwahrheiten ertragen müssen. Der Gipfel war ein Schriftsatz des Anwaltes der HGON vor wenigen Tagen, in dem behauptet wurde, der Schwarzstorch würde am ersten Januar-Wochenende Thermikflüge über den Windmühlen durchführen. Man beachte das Wetter zu dieser Zeit: Schnee, Minusgrade, weitgehend bedeckter Himmel, viel Wind. Thermik ist da nicht möglich und der Schwarzstorch kommt auch erst viele Wochen später zurück in unsere Region. Genau wie bei der Abschaltung aufgrund eines angeblichen Rotmilan Nestes im Frühjahr 2018, erleben wir immer wieder die Verbreitung von Unwahrheiten. In das gleiche Bild passt das Aufstellen von Nisthilfen durch Unbekannte in der Nähe der Windmühlenstandorte, um geschützte Vögel zum Nisten im anzuregen. Vogelschutz wird hier zu Farce. Wenn diese in den nächsten Tagen nicht endgültig abgerissen werden, werden wir erneut gerichtliche Hilfe in Form eines Eilantrages in Anspruch nehmen. Wir könnten noch dutzende weitere Ungereimtheiten und Beispiele anführen. Das ist alles, nur kein Schutz von betroffenen Arten, das ist das eiskalte Ausnutzen des Vogelschutzes für eigene Interessen gegen Windkraft und damit verbunden gegen dringend benötigte saubere Energie. Wir fordern weiterhin die Stadt Hünfeld und Bürgermeister Schwenk auf, die Finanzierung dieser Machenschaften einzustellen. Weiterhin fordern wir das Biosphärenreservat Rhön auf, sich von den Machenschaften dieser angeblichen Vogelschützer zu distanzieren und zukünftig nicht mehr Beobachtungen der bekannten beteiligten Personen ungeprüft in die Kartierungen des mit Steuermitteln geförderten wichtigen Rotmilanprojektes zu übernehmen.“

Die Energiegenossenschaft empfiehlt der HGON, sich zukünftig wieder auf den Schutz bedrohter Vogelarten zu konzentrieren und den Machenschaften Einzelner in dem Verband Einhalt zu gebieten, da sonst eine gute Sache und die Gemeinnützigkeit der HGON gefährdet ist. „Wir werden uns weiterhin für einen fach- und sachgerechten Vogel-, Natur und Umweltschutz einsetzen und konstruktiv mit anderen Zusammenarbeiten. Wer uns mit unwahren Behauptungen schaden möchte, dem werden wir mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten begegnen“, so Lothar Jestädt abschließend.

Quelle: osthessen-zeitung.de

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